SO ARBEITEN esp architekten
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Nicht jeder Bauherr benötigt alle Leistungsphasen bei der Planung und Erstellung eines Bauwerkes, deshalb wird der Leistungsumfang grundsätzlich im Architektenvertrag vereinbart. In den folgenden HOAI-Grundleistungsphasen (LPH) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
LPH 01. Grundlagenermittlung
LPH 02. Vorplanung
LPH 03. Entwurfsplanung
LPH 04. Genehmigungsplanung
LPH 05. Ausführungsplanung
LPH 06. Vorbereitung der Vergabe
LPH 07. Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 08. Objektüberwachung
LPH 09. Objektbetreuung
... UND WAS KOSTET DER ARCHITEKT?
Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung errechnet sich das Architektenhonorar weder unmittelbar prozentual aus dem Wert der Bausumme noch ist es frei verhandelbar, sondern es ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure – HOAI. Die HOAI ist auch anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
Alle Architektinnen und Architekten arbeiten somit auf derselben Honorarbasis. Wir bieten unsere Leistungen also nicht in der Preiskonkurrenz sondern einzig und allein im Qualitätswettbewerb an.
DIE EINZELNEN LEISTUNGSPHASEN IM ÜBERBLICK:
LPH 01 - 02 | GRUNDLAGEN
Eine fundierte Ermittlung der Grundlagen schafft die Basis für Ihr Bauvorhaben!
Jedem der Projekte liegt zu Beginn eine genaue Analyse der Bauaufgabe, des Ortes und seiner landschaftlichen Prägung zugrunde. Wir klären für Sie die umfangreichen Rahmenbedingungen ab, bevor die eigentliche Planung beginnt. Wir überprüfen nicht nur die gestalterischen und funktionalen Möglichkeiten sondern selbstverständlich auch die öffentlich-rechtlichen (Baurecht) und technischen Voraussetzungen für Ihr Projekt.
Wir beraten Sie gerne umfassend zu allen Möglichkeiten, aber auch zu möglichen Risiken die auftreten können. Die Kosten des geplanten Bauvorhabens werden von uns frühzeitig kalkuliert und mit Ihrem finanziellen Rahmen abgestimmt.
LPH 03 - 04 | ENTWURF + GENEHMIGUNG
Die ganzheitliche Betrachtung des Bauvorhabens liegt uns am Herzen!
Auf Basis der in den Grundlagen ermittelten Ergebnissen und Ihren Wünschen wird eine detaillierte Ausarbeitung in Form von Plänen erstellt, die im Anschluss als genehmigungsfähige Vorlage unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim zuständigen Baurechtsamt eingereicht werden kann.
LPH 05 - 07 | AUSFÜHRUNG + AUSSCHREIBUNG
"Pläne sind nichts, Planung ist alles!" (Dwight. D. Eisenhower)
Wir erstellen die erforderlichen Planungsunterlagen sowie die notwendigen Details, nach denen die Bauunternehmer und Handwerker die Planungsidee umsetzen können. Die Ausschreibung hilft dabei, die erforderlichen Leistungen zudem in Daten (Massenermittlung) und Fakten (Beschreibung der Leistungen) darzustellen. Sie ermöglicht den potenziell ausführenden Firmen ein Angebot der notwendigen Leistungen zu erstellen. Neben zielorientierten Verhandlungen zur Vergabe der jeweiligen Gewerke behalten wir immer die Kosten im Blick.
LPH 08 - 09 | BAULEITUNG
Auch im Rahmen der Umsetzung und Realisierung Ihres Projekts stehen wir kompetent an Ihrer Seite.
Die Überwachung der Ausführungsarbeiten (Bauleitung) und die Koordination aller fachlich am Bau Beteiligten ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit und darf nicht unterschätzt werden. Diese zentrale Aufgabe der Architekten als Bauleiter ist essenziell für jeden Bauherrn, um Mängel zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Auch wird so der anvisierte Zeitplan überwacht.
Nachdem Ihr Projekt fertig gestellt ist, erfolgt eine Baubegehung, um etwaige Baumängel festzustellen. Außerdem erstellen wir eine Dokumentation mit sämtlichen Rechnungen und Aufträgen des Bauvorhabens.
Was können wir für SIE tun?